| Deutsches Patent- und Markenamt: Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist die Zentralbehörde des Gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Organisatorisch ist das Deutsche Patent- und Markenamt dem Bundesministerium der Justiz nachgeordnet. Das DPMA ist mit 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Dienststellen München, Jena und Berlin vertreten. Hauptsitz des Deutschen Patent- und Markenamts ist München. Gegründet wurde das DPMA als Reichspatentamt in Berlin und kann bereits auf eine über 130-jährige Geschichte zurückblicken. Im Mittelpunkt stand und steht der Schutz des Geistigen Eigentums. Gesetzlicher Auftrag des DPMA ist es, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten sowie über bestehende gewerbliche Schutzrechte für Deutschland zu informieren. Buchtipp: Grundlagen des Patentrechts http://www.dpma.de
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| Gundesministerium der Justiz: Auf den offiziellen Seiten des Bundesministeriums für Justiz sind Informationen rund um das Ministerium selber und rund um das Thema Justiz zu finden. Begriffe werden erklärt, Neuerungen kommuniziert und Verantwortliche (wie zum beispiel Staatssekretäre) vorgestellt. Mit verschiedenen Verweisen kommen interessierte User zu weiteren Informationen und können sich selber ein Bild über das Bundesministerium machen. Die Erklärungen sind leicht verständlich formuliert und gut strukturiert. Buchtipp: Handbuch der Justiz 2008/2009 http://www.bmj.bund.de/enid/30844b47afcd4bd09b862b8ffa921298,0/aktuelles_2u.html
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